Liebe Gäste,

wir bemühen uns, Ihnen mit gutem Material und kompetenter Beratung einen schönen Kanu- oder Fahrrad-Urlaub zu ermöglichen. Dabei sind auch wir existenziell auf ein gegenseitiges Fair Play angewiesen.

Beachten Sie bitte unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und bedenken Sie, dass auch eine telefonische Buchung verbindlich ist.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Mit der Buchung wird der mündliche oder schriftliche Mietvertrag auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

Bei mehrtägigen Touren werden die Boote und Fahrräder nur ganztägig vermietet.

Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den gebuchten Zeitraum. Verzichtet der Mieter auf die Überlassung der Mietgegenstände ohne einen von uns akzeptierten Ersatzmieter zu stellen, sind wir berechtigt eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) zu fordern.
Sie beträgt vom vereinbartem Mietpreis:
a) bis 22 Tage vor Antritt der Tour 15 % mindestens aber 15 Euro
b) 21. – 15. Tag vor Antritt der Tour 25 %
c) 14. - 8. Tag vor Antritt der Tour 50 %
d) 7. - 4. Tag vor Antritt der Tour 60 %
e) 3. - 2. Tag vor Antritt der Tour 75 %
f) 1 Tag vorher oder am Antrittstag 100%

Bei Vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entsteht. Insbesondere ersetzt der Mieter einen etwaigen Mietausfall sowie berechtigte Forderungen des Nachmieters. Dem Mieter bleibt der Gegenbeweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist einvernehmlich möglich.

Die Benutzung der Boote oder Fahrräder sowie des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Schwimmhilfen beim Paddeln empfiehlt der Vermieter ausdrücklich; ein Verzicht auf Schwimmhilfen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters.

Als Mieter unseres Materials verpflichtet sich der Kunde zu einem sorgsamen Umgang mit den entliehenen Gegenständen. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit haftet der Mieter unbeschränkt. Ihm obliegt der Nachweis, dass er Beschädigung oder Verlust nicht verschuldet hat.

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

Die Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich im Beisein eines Mitarbeiters von Kormoran Kanutouring. Boote, Fahrräder und Ausrüstungsgegenstände werden in sauberem Zustand an den Vermieter zurückgegeben.

Der Mieter verpflichtet sich geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.

Erfüllungsort ist Granzin, Gerichtsstand ist Neustrelitz.

 

 
 

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